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AGB

Allgemeine und Besondere Geschäftsbedingungen der KHMW Media GmbH · Stand: Oktober 2026

Besondere Geschäftsbedingungen für die Content-Abteilung

der KHMW Media GmbH (BRANDMYBRAND), Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für das Leistungspaket „Content-Abteilung“ der KHMW Media GmbH (im Folgenden „Agentur“).

1.2. Ergänzend gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der KHMW Media GmbH. Bei Widersprüchen gehen diese Besonderen Geschäftsbedingungen vor.

1.3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB.

2. Leistungspaket „Content-Abteilung“

2.1. Leistungsumfang, Anzahl der Videos, Drehtage, Kanäle und Preis ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot.

2.2. Laufzeit: Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten geschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Punkt 5.3 der AGB gilt insoweit nicht.

2.3. Ausstieg nach dem ersten Monat: Der Auftraggeber kann den Vertrag abweichend von Punkt 2.2 zum Ende des ersten Leistungsmonats beenden, wenn ihn die ersten Videos nicht überzeugen. Voraussetzungen sind:

  1. der Ausstieg wird innerhalb von sieben (7) Tagen nach Lieferung der ersten Videos schriftlich erklärt,
  2. der erste Drehtag hat stattgefunden, und
  3. der Auftraggeber hat die im Angebot vorgesehene Korrekturschleife genutzt.

Die Setup-Gebühr und das Honorar für den ersten Monat bleiben in diesem Fall geschuldet. Für die folgenden Monate entsteht kein Honoraranspruch. Wurden mehrere Monate im Voraus bezahlt, erstattet die Agentur die Honorare ab dem zweiten Monat. Ein im Zuge einer Vorauszahlung erlassenes Setup wird in diesem Fall nachverrechnet.

2.4. Drehtage finden in Wien und Umgebung mit dem Team der Agentur statt. An Orten, die mehr als rund 50 Minuten Fahrzeit von Wien entfernt sind, arbeitet die Agentur mit Partner-Videografen. Ein dafür vereinbarter Regionalzuschlag ergibt sich aus dem Angebot.

2.5. Die Inhalte (insbesondere Skripte und Videos) werden vor der Veröffentlichung vom Auftraggeber freigegeben. Für die rechtliche Zulässigkeit der freigegebenen Inhalte gilt Punkt 6.6 der AGB, für Nutzungsrechte Punkt 2 der AGB.

2.6. Die Agentur schuldet die professionelle Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wie eine bestimmte Reichweite, Followerzahl, Anzahl von Anfragen oder einen bestimmten Umsatz (Punkt 6.4 der AGB).

3. Schlussbestimmungen

3.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien (Punkte 7.3 und 7.4 der AGB).

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KHMW Media GmbH

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Angebote und Leistungen der KHMW Media GmbH, insbesondere in den Bereichen Social Media Marketing, Videoproduktion, Web-Development, Performance Marketing und Consulting. Sie gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

1.2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung des von der Agentur gelegten Angebots. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen, die über den Inhalt des schriftlichen Angebots hinausgehen, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur verbindlich.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1. Alle von der Agentur und ihren Mitarbeitern oder beauftragten Dritten geschaffenen Leistungen, insbesondere Werke der Filmkunst (Videos, Reels), Werke der Literatur (Skripte, Konzepte, Werbetexte), Werke der bildenden Künste (Designs, Grafiken) sowie Computerprogramme (Software, Quellcode), sind als eigentümliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

2.2. Die Agentur ist als Herstellerin der Filmwerke im Sinne des § 38 UrhG anzusehen. Ihr stehen daher ex lege die ausschließlichen Verwertungsrechte an den von ihr gewerbsmäßig hergestellten Filmwerken zu. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung und Zurverfügungstellung.

2.3. Die Einräumung sämtlicher Werknutzungsrechte und Werknutzungsbewilligungen an den von der Agentur geschaffenen Werken an den Auftraggeber erfolgt ausschließlich unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen und vorbehaltlosen Bezahlung sämtlicher vereinbarter Honorare und Kosten. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt bei der Agentur. Der Auftraggeber ist bis dahin nicht berechtigt, die Werke in irgendeiner Form zu nutzen. Jede Nutzung vor vollständiger Bezahlung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

2.4. Nach vollständiger Bezahlung räumt die Agentur dem Auftraggeber, sofern im Angebot nicht anders spezifiziert, ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich und örtlich unbeschränktes Werknutzungsrecht für den im Angebot definierten Zweck ein (z. B. organische Nutzung auf den Social-Media-Kanälen des Auftraggebers).

2.5. Jede über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung, insbesondere die Bearbeitung (§ 5 UrhG), die Weitergabe an Dritte oder die Verwendung für bezahlte Werbekampagnen (Paid Ads), bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist in der Regel gesondert zu vergüten (Buy-out).

2.6. Der Quellcode von individuell programmierter Software sowie Arbeitsdateien, Entwürfe und Rohmaterial (z. B. ungeschnittenes Videomaterial) bleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, geistiges Eigentum der Agentur und sind nicht Gegenstand der Rechteeinräumung.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Materialien (z. B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten) termingerecht und in einem geeigneten, digitalen Format zur Verfügung zu stellen.

3.2. Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) an den von ihm beigestellten Materialien verfügt, und stellt die Agentur hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter vollumfänglich schad- und klaglos.

3.3. Verzögerungen, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers resultieren, gehen nicht zu Lasten der Agentur und verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt davon unberührt. Die Agentur ist berechtigt, nicht abgerufene monatliche Kontingente am Monatsende verfallen zu lassen („Use-it-or-lose-it“).

4. Abnahme und Korrekturschleifen

4.1. Nach Übergabe von Entwürfen (z. B. Videos, Designs) hat der Auftraggeber diese innerhalb der im Angebot festgelegten Frist (z. B. 48 Stunden) zu prüfen und allfällige Änderungswünsche gebündelt und schriftlich mitzuteilen.

4.2. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, ist eine (1) Korrekturschleife im Honorar inkludiert. Diese umfasst ausschließlich geringfügige Anpassungen im Rahmen des ursprünglichen Konzepts. Wesentliche Änderungen, Neukonzeptionen oder weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand gesondert verrechnet.

4.3. Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine schriftliche Mängelrüge oder nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch (z. B. durch Veröffentlichung), gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen (Abnahmefiktion).

5. Vergütung, Laufzeit und Kündigung

5.1. Die Abrechnung erfolgt gemäß den im Angebot festgelegten Konditionen (z. B. monatliche Pauschale, Tranchenzahlung). Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

5.2. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnspesen zu verrechnen und sämtliche weiteren Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen einzustellen. Bei Hosting-Verträgen ist die Agentur zur temporären Sperrung der Website berechtigt.

5.3. Verträge über laufende Betreuung werden auf die im Angebot angegebene Mindestlaufzeit geschlossen. Sie verlängern sich automatisch um die jeweilige Laufzeit, sofern sie nicht unter Einhaltung der vereinbarten Frist schriftlich gekündigt werden.

5.4. Sofern nicht ausdrücklich als „verbindlich“ oder „Pauschalpreis“ gekennzeichnet, sind alle von der Agentur erstellten Angebote und Kostenvoranschläge als freibleibend und unverbindlich im Sinne des § 1170a Abs. 2 ABGB zu verstehen. Sollte sich während der Projektdurchführung eine beträchtliche Überschreitung des veranschlagten Aufwands als unvermeidlich herausstellen, wird die Agentur den Auftraggeber unverzüglich darauf hinweisen. Geringfügige Überschreitungen von bis zu 15 % des veranschlagten Honorars gelten als vom Auftraggeber vorab genehmigt und bedürfen keiner gesonderten Mitteilung.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1. Die Haftung der Agentur für leichte Fahrlässigkeit ist, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit wird, sofern gesetzlich zulässig, für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern der Höhe nach beschränkt auf den jeweiligen Auftragswert, maximal jedoch auf die Summe der in den letzten sechs (6) Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses von der Agentur für den betreffenden Vertrag in Rechnung gestellten Netto-Honorare. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.2. Die nachfolgenden Regelungen des Punktes 6.2. gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB.

6.2.1. Mängelrüge: Der Auftraggeber hat die von der Agentur erbrachten Leistungen und gelieferten Werke unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Etwaige Mängel sind binnen sieben (7) Werktagen ab Erkennbarkeit schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels bei der Agentur zu rügen. Bei unterlassener oder verspäteter Mängelrüge gelten die Leistungen als genehmigt und abgenommen. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6.2.2. Gewährleistungsfrist: Die Gewährleistungsfrist wird auf sechs (6) Monate ab Abnahme verkürzt. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen; die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

6.2.3. Verjährung von Schadenersatzansprüchen: Schadenersatzansprüche gegen die Agentur verjähren, sofern gesetzlich nicht eine kürzere Frist vorgesehen ist, in sechs (6) Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in drei (3) Jahren nach Erbringung der Leistung (absolutes Verjährungsende).

6.3. Haftungsausschluss für Drittplattformen und technische Schnittstellen (APIs): Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Kanälen (z. B. Meta, Google, TikTok), Buchungsplattformen (z. B. mybookings.org) oder sonstigen technischen Diensten (z. B. ManyChat, Metricool) ihre Nutzungsbedingungen, Richtlinien und technischen Schnittstellen (APIs) jederzeit und ohne Einflussmöglichkeit der Agentur ändern oder den Zugang dazu einschränken oder sperren können. Die Agentur haftet daher nicht für:

  1. die tatsächliche Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit und Konformität dieser Drittplattformen und APIs,
  2. die Ablehnung von Werbeanzeigen, die Sperrung von Werbekonten oder die Einschränkung der organischen Reichweite durch die Plattformbetreiber,
  3. technische Ausfälle oder Fehlfunktionen von Drittanbieter-Software (z. B. Planungs-Tools, Automatisierungs-Software).

Die Vergütungspflicht des Auftraggebers bleibt von solchen, durch Dritte verursachten Einschränkungen unberührt.

6.4. Die Agentur schuldet die professionelle Erbringung der Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Erreichen einer bestimmten Reichweite, eines ROAS oder einer Google-Platzierung).

6.5. Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen die betroffene Partei, die Erfüllung ihrer Verpflichtung für die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Eingriffe, unverschuldete Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen (z. B. durch Feuer, Wasser, Maschinenschaden), Cyberangriffe, Ausfall von Telekommunikationsnetzen sowie alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von der Partei schuldhaft herbeigeführt wurden, gleich. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses informieren.

6.6. Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte (insbesondere wettbewerbs-, marken-, datenschutz- und berufsrechtliche Aspekte) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Die Agentur führt keine Rechtsberatung durch. Mit der Freigabe der Inhalte übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung.

7. Referenznennung und Schlussbestimmungen

7.1. Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber sowie die erbrachten Leistungen und erstellten Werke auf ihrer Website, in Portfolios und auf eigenen Social-Media-Kanälen als Referenz zu nennen und zu präsentieren.

7.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen, unbefristeten Geheimhaltung aller ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Marketingstrategien, Performance-Daten, Kundendaten, technische Spezifikationen und Preisgestaltungen. Die Weitergabe an Dritte, die nicht mit der Vertragsdurchführung betraut sind, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht. Ausgenommen ist jedoch die Offenlegung gegenüber Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Gerichten und Behörden; diese ist, sofern notwendig, zulässig.

7.3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

7.4. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.